Rechtzeitige Zahlung bei Vergleich
Haben die Prozessparteien in einem Vergleich vereinbart, der Gläubiger verzichte für den Fall, dass der Schuldner bis zu einem bestimmten Tag einen Teilbetrag an den Prozessbevollmächtigten des Gläubigers zahlt, auf seine Restforderung, so wird der Vergleich auch dann wirksam, wenn der Schuldner den überweisungsauftrag erst an dem im Vergleich bestimmten Tag erteilt.
Urteil des Rechtzeitige Zahlung bei Vergleich
Haben die Prozessparteien in einem Vergleich vereinbart, der Gläubiger verzichte für den Fall, dass der Schuldner bis zu einem bestimmten Tag einen Teilbetrag an den Prozessbevollmächtigten des Gläubigers zahlt, auf seine Restforderung, so wird der Vergleich auch dann wirksam, wenn der Schuldner den überweisungsauftrag erst an dem im Vergleich bestimmten Tag erteilt.
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.03.1999
8 U 4317/98
MDR 1999, 858
vom 25.03.1999
8 U 4317/98
MDR 1999, 858