Psychischer Kaufzwang durch Space Peep Weeks
Auch wenn Kunden wegen der reißerischen Ankündigung eines Gewinnspiels als ‘Space Peep Weeks’ ein Geschäft aufsuchen und dann aus Verlegenheit etwas kaufen, liegt hierin nicht ohne weiteres ein Wettbewerbsverstoß. Selbst wenn die Kunden die gekaufte Ware anderswo bequemer hätten erwerben können, ist nicht von einem ‘übertriebenen Anlocken’ auszugehen.
Denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs liegt nicht schon in der Ankündigung eines Gewinnspiels von erkennbar reißerischem und übertriebenen Charakter ein sittenwidriges Anlocken von Kunden .In diesem Fall waren ‘Space Peep Weeks’ angekündigt worden, ‘…völlig abgehoben mit der Space Fidelity Peep Show’.
Derartige, in der Wortwahl zwar ungewöhnliche, dem Wortsinn nach aber weitgehend nichts sagende Wendungen wecken beim durchschnittlich informierten und verständigen Leser erfahrungsgemäß zwar eine gewisse Neugier, jedoch in der Regel keine bestimmte Erwartungen. Der Bundesgerichtshof verneinte daher ein wettbewerbswidriges Verhalten des beklagten Unternehmens.
Urteil des BGH vom 17.02.2000
I ZR 239/97
ZIP 2000, 1313