Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Erlaubtes wöchentliches Gewinnspiel mit Monatsziehung
Ein von einer Supermarktkette veranstaltetes Gewinnspiel, bei dem wöchentlich bis zu 10.000 Euro und bei einer Monatsziehung bis zu 100.000 Euro in bar gewonnen werden können, ist weder unter dem Gesichtspunkt des psychischen Kaufzwangs noch dem des übertriebenen Anlockenswettbewerbswidrig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die zur Teilnahme an der Monatsziehung erforderliche Haushaltskarte” auch an außerhalb des Verkaufs- und Kassenbereichs aufgestellten Anlagen wöchentlich registriert werden kann.
Urteil des OLG Köln vom 01.10.2004
6 U 85/04
Pressemitteilung des OLG Köln