Gutscheine eines Automobilclubs für kostenlosen Urlaubscheck
Das kostenlose Verteilen eines Gutscheines durch einen Automobilclub an seine Mitglieder über einen kostenlosen Urlaubscheck eines Pkws (Prüfung der Zündung und des Sicherheitszubehörs, Abgastest, Motorraumsichtkontrolle und Fahrzeugsichtkontrolle) ist dann nicht unter den Gesichtspunkten des psychischen Kaufzwangs wettbewerbswidrig, wenn für die Clubmitglieder deutlich wird, dass der Fahrzeugcheck als kostenlose Leistung von ihrem Club und nicht von der die Fahrzeuguntersuchung ausführenden Werkstatt anzusehen ist.
Auch unter dem wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt des übermäßigen Anlockens sah das Oberlandesgericht Stuttgart keinen Wettbewerbsverstoß, da zum einen der Wert der Leistung zu gering war und zum anderen der angebotene Urlaubscheck von markenunabhängigen Werkstätten durchgeführt wurde. Aus diesen Gründen schätzte das Gericht die Gefahr als gering ein, dass Mitglieder des Automobilclubs sich aus Dankbarkeit verpflichtet sahen, der die Fahrzeugüberprüfung vornehmenden Werkstatt auch einen entgeltlichen Reparaturauftrag zu erteilen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.09.1999
2 U 21/99
Urteil des BGH
I ZR 28/98
NJWE-WettbR 2000, 86