Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Gutschein für Weißwürste mit Bier
Es stellt kein übertriebenes Anlocken dar, wenn ein Möbelhändler mit einer ‘Einladung zu Weißwurst – Ostern’ je zwei Gutscheine für ein Paar Weißwürste und ein Bier oder ein alkoholfreies Getränk (Gesamtwert 8 DM) zusammen mit einem Prospekt an Kunden ausgibt.
Dies stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart keine unzulässige Zugabe dar, weil die Kunden die Gutscheine im Bezug auf die teilweise schon lange zurückliegenden Einkäufe unerwartet erhalten.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.09.1997; 2 U 117/97