Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Preisangabe mit Eurosymbol
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln stellt eine Preisangabe in Euro auch unter Verwendung des Eurosymbols keine Irreführung der Verbraucher nach § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar, da mittlerweile davon ausgegangen werden kann, dass dem Verbraucher das Eurozeichen im Zusammenhang mit Preisangaben hinreichend bekannt ist.
Hinweis: Eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis existiert noch nicht. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht in der alleinigen Verwendung des Eurosymbols einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Urteil vom 04.08.1999 – 3/O 70/99).
Urteil des OLG Köln vom 28.01.2000
6 U 153/99
DAR 2000, 359