Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Preisangabe mit Eurosymbol

Preisangabe mit Eurosymbol

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln stellt eine Preisangabe in Euro auch unter Verwendung des Eurosymbols keine Irreführung der Verbraucher nach § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar, da mittlerweile davon ausgegangen werden kann, dass dem Verbraucher das Eurozeichen im Zusammenhang mit Preisangaben hinreichend bekannt ist.
Hinweis: Eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis existiert noch nicht. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht in der alleinigen Verwendung des Eurosymbols einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Urteil vom 04.08.1999 – 3/O 70/99).

Urteil des OLG Köln vom 28.01.2000
6 U 153/99

DAR 2000, 359

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