Preisangabe durch ?-Symbol
Ein Autohändler, der in einer Werbeanzeige den Preis für einen Neuwagen nur in Euro unter Verwendung des €-Symbols angibt, verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten. Zwar ist seit dem 01.01.1999 eine Preisangabe auch in Euro möglich, jedoch ist es der Rechtsverkehr weiterhin gewohnt, Preisangaben in DM vorzufinden und denkt vor allem (noch) in dieser Währung.
Eine Abweichung von dieser (noch) gefestigten Verbrauchererwartung bedarf eines deutlichen Hinweises. Die bloße Verwendung des €-Symbols vor dem Preis allein reicht hierfür nicht aus, weil es leicht zu übersehen ist und zudem im Zahlungsverkehr noch nicht so gebräuchlich ist wie etwa die ausgeschriebene Bezeichnung “Euro”.
LG Frankfurt a. M. vom 04.08.1999; Az.: 3/O 70/99