Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Pfändung des Firmenwagens einer Einpersonen-GmbH

Pfändung des Firmenwagens einer Einpersonen-GmbH

Ein Gläubiger erwirkte einen vollstreckbaren Titel gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter einer GmbH. Der Gläubiger versuchte daraufhin, den Firmenwagen der GmbH zu pfänden. Der Geschäftsführer vertrat die Auffassung, dass wegen einer ihn persönlich treffenden Verbindlichkeit nicht in Gegenstände der GmbH vollstreckt werden könne und erhob gegen die Vollstreckungsmaßnahme Klage.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte jedoch keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Eine so genannte Einmann-GmbH kann sich nicht auf ihr Eigentum berufen, wenn der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich dem Vermögen des Alleingesellschafters zuzuordnen und dieser Schuldner der der Pfändung zu Grunde liegenden Forderung ist. In einem solchen Fall ist die Trennung zwischen Privatvermögen des Geschäftsführers bzw. Gesellschafters einerseits und dem Vermögens der GmbH andererseits aufzuheben. Die Pfändung des Firmen-Pkws war daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.12.1999,11 U 23/99,GmbHR 2000, 283

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