Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Pfändung gegen Gesellschafter
Die Klausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, wonach ein Gesellschafter dann gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft ausscheidet, wenn sein Gesellschaftsanteil von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmassnahme nicht innerhalb von sechs Wochen aufgehoben wird, ist grundsätzlich zulässig und wirksam.
Dies gilt auch dann, wenn die Pfändung von einem Mitgesellschafter wegen einer gesellschaftsfremden Forderung veranlasst wurde.
Urteil des OLG München vom 16.01.1998
23 U 2991/97
NJW-RR 1999, 472