Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Ordnungsgeld gegen unbeherrschten Verfahrensbeteiligten
Stürmt ein Verfahrensbeteiligter wutentbrannt aus dem Gerichtssaal und knallt dabei die Tür zu, riskiert er wegen seines ungehörigen Benehmens ein Ordnungsgeld von 200 Euro.
Beschluss/Urteil des OLG Zweibrücken vom 15.12.2004
3 W 199/04
OLGR Zweibrücken 2005, 183