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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ordnungsgeld gegen unbeherrschten Verfahrensbeteiligten

Ordnungsgeld gegen unbeherrschten Verfahrensbeteiligten

Stürmt ein Verfahrensbeteiligter wutentbrannt aus dem Gerichtssaal und knallt dabei die Tür zu, riskiert er wegen seines ungehörigen Benehmens ein Ordnungsgeld von 200 Euro.

Beschluss/Urteil des OLG Zweibrücken vom 15.12.2004

3 W 199/04

OLGR Zweibrücken 2005, 183

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