Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt Fernbleiben eines Zeugen nicht

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt Fernbleiben eines Zeugen nicht

Kann ein vom Gericht geladener Zeuge zu einem anberaumten Termin nicht erscheinen, muss er sein Fernbleiben hinreichend entschuldigen. Anderenfalls kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. Eine hinreichende Entschuldigung für das Ausbleiben im Termin liegt nicht vor, wenn ein ärztliches Attest lediglich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, da dadurch nicht zwingend ausgeschlossen ist, dass der Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 22.01.2007
5 W 8/07-4
OLGR Saarbrücken 2007, 464

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€