Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Online Kunden sollen bei Unstimmigkeiten in ihrem Heimatland vor Gericht gehen können.

Online Kunden sollen bei Unstimmigkeiten in ihrem Heimatland vor Gericht gehen können.

Die EU-Kommission will noch kurz vor ihrem endgültigen Rücktritt Kunden von Onlineshops die Möglichkeit eröffnen, jeweils im eigenen Heimatland vor Gericht gehen zu können, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Abwicklung von ECommerce – Geschäften kommt (´Empfangslandprinzip´). Noch im Richtlinienentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr von November 1998 war das ´Urspungslands-Prinzip´ als grundlegendes Prinzip festgeschrieben worden. Diese änderung könnte bedeuten, dass sich Online – Publisher vor Abschluss eines Vertrages darüber klar werden müssen, welche Verbraucherschutzrechte im Land des Käufers gelten. Bislang galt das Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Online – Publisher niedergelassen ist.

Bisher galt das “Herkunftsland´- Prinzip.

‘Besonders kleinere und mittlere Unternehmen und Dienstleister könnten sich die finanziellen Lasten der juristischen Prüfung in einer Vielzahl von Ländern überhaupt nicht leisten, ganz abgesehen vom Zeitaufwand, den eine solche Prüfung erfordere’, jammerte prompt Dr. Klaus Eierhoff, Multimedia – Vorstand des eigentlich nicht so kleinen Bertelsmann – Konzern. ‘Das enorme Potential dieses Marktes wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt’, kritisierte der Manager. Denn ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen wie Bertelsmann werde dadurch gezwungen, sein digitales Angebot auf die rechtliche Zulässigkeit in jedem einzelnen der 15 EU- Mitgliedsstaaten überprüfen zu lassen.

Falls der Vorschlag der EU – Kommission umgesetzt wird, würde er Nachrüstungen bei zahlreichen Anbietern erzwingen.

Doch trotz ‘Krokodilstränen’ aus Gütersloh: Die Idee der Kommission bedeutet vor allem Verbraucherschutz – Nachrüstungsbedarf bei Großverlegern und das Aus für Fluchtgedanken in ausländische Verbraucherschutz – Wüsten. Für kleine Shopbetreiber mit überwiegend nationaler Klientel wird sich kaum etwas ändern. Verbraucherverbände bewerten die Pläne der EU – Kommission darum als wichtigen Schritt, um einen besseren Schutz der stetig wachsenden Internet – Kundschaft zu ermöglichen.

Online Aktuell, Ausgabe 14/99 v. 16.07.99

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