Makler darf Kunden nicht unter Druck setzen – Verstoß führt zu Verwirkung des Lohnanspruchs
Ein Makler ist zu treuer und gewissenhafter, dem Interesse seines Auftraggebers entsprechender Ausführung seiner Aufgabe verpflichtet. Er verstößt gegen diese Verpflichtung, wenn er im eigenen Interesse an einer Provisionszahlung und im Interesse des Verkäufers seinen Kunden dadurch unter Druck zu setzen versucht, dass er diesem erklärt, seine Position bei den Preisverhandlungen würde sich deutlich verschlechtern, wenn er sich nicht sofort zum Abschluss des Geschäftes entschließen könnte. In einem derartigen Fall steht dem Makler kein Provisionsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber zu.
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Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.10.1999; 7 U 68/98