Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbeprämie für neue Kunden

Werbeprämie für neue Kunden

Eine sogenannte Laienwerbung ist insbesondere dann wettbewerbswidrig und damit unzulässig, wenn die angesprochenen Personen aufgefordert werden, die persönlichen Beziehungen zu Zwecken des Warenvertriebs auszunutzen.

Dementsprechend beanstandete das Landgericht Dresden nachfolgende Ankündigung als wettbewerbswidrig: ‘Für jeden Neukunden, den sie für… werben, erhalten sie eine Prämie von 20 DM in bar’.

Urteil des OLG Dresden vom 14.04.1997
43 O 69/97

WRP 1997, 992

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