Unzulässigkeit wertvoller Werbeprämien bei Zeitschriftenwerbung
Für die Vermittlung von Jahresabonnements von monatlich erscheinenden Zeitschriften bot ein Verleger Werbeprämien. Für die Vermittlung eines einzigen Abonnements zum Preis von DM 126.- sollte der Werber einen Hotelgutschein für einen dreitägigen Aufenthalt für zwei Personen erhalten.
Das OLG Hamm hielt dies für wettbewerbswidrig:
Zwar ist das ‘Anheuern’ von Privatpersonen als sog. Laienwerber für Zeitschriften grundsätzlich zulässig. Dies findet seine Grenze dort, wo derartig hohe Prämien versprochen werden,daß die Gefahr besteht, daß die persönliche Beziehung zwischen Laienwerber und Umworbenen wettbewerbswidrig ausgenutzt wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Wert der Prämie den Wert des Zeitschriftenabonnements übersteigt.
Allein die Tatsache, daß der Werber zur Nutzung der Hotelgutscheine nicht unerhebliche Fahrtkosten auf sich nehmen muß, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung. Der Verleger wurde verurteilt, diese wettbewerbswidrigen Methoden in Zukunft zu unterlassen.
OLG Hamm, Beschluß vom 24.10.1994
4 W 86/94
RdW Heft 8, 1995, S.245f.