Öffentliche Ausschreibung: Unwirksame Vergabe
Eine Stadt schrieb zur beabsichtigten Erweiterung ihres Klärwerks die durchzuführenden Bauarbeiten europaweit aus. Obwohl ein Bauunternehmen das preislich günstigste Angebot abgegeben hatte, wurde es bei der Vergabe der Arbeiten nicht berücksichtigt. Statt dessen erhielt ein Mitkonkurrent den Zuschlag, dessen Angebot deutlich darüber lag.
Der Bundesgerichtshof erklärte auf Klage des übergangenen Bauunternehmens die Vergabeentscheidung der Stadt für unwirksam. Bei Bejahung der generellen Eignung des Bieters, kann das (vermeintliche) plus an Eignung nicht das entscheidende Kriterium für einen Zuschlag an einen teureren Bieter sein.
Urteil des BGH vom 08.09.1998
X ZR 109/96