Nichtige Steuerschätzung
Da Verjährung drohte, schätzte das Finanzamt kurzerhand die Steuerschuld eines Unternehmens. Ohne hinreichende Begründung wurden Rückstellungen lediglich ‘aus Sicherheitsgründen’ aufgelöst.
Das Finanzgericht Niedersachsen missbilligte diese Vorgehensweise der Finanzbeamten, die bei der Schätzung offenbar bewusst Fehler in Kauf nahmen. Die Richter erklärten den gesamten Steuerbescheid für nichtig.
Für das betroffene Unternehmen hatte dieser Spruch die erfreuliche Folge, dass nun die Festsetzungsfrist abgelaufen ist und Steuerfestsetzungen aus anderen – begründeten – Gesichtspunkten nicht mehr möglich sind.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es bleibt daher abzuwarten, wie die nächsthöhere Instanz den Fall beurteilt.
Urteil des FG Niedersachsen
I 241/90
Capital Heft 1/96, Seite 14