Neuwagenkauf: Überhöhter Kraftstoffverbrauch
Bereits im vergangenen Jahr wertete der BGH (VIII ZR 65/95) eine überschreitung der Verbrauchsangaben des Herstellers um 13 % als erheblichen Mangel, der den Neuwagenkäufer zur Kaufpreisminderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt.
In einer neueren Entscheidung setzen die Karlsruher Richter die Toleranzgrenze auf 10 % herab.
Maßgebend hierbei ist allerdings allein die Abweichung vom Durchschnittswert der drei Fahrzyklen: Stadtzyklus, konstante Geschwindigkeit von 90 km/h und konstante Geschwindigkeit von 120 km/h (Euromix). Dies bedeutet, daß eine überschreitung der 10%-Grenze in nur einem der drei Fahrzyklen nicht ausreicht.
BGH vom 18.06.1997; Az.: VIII ZR 52/96