Urteil
01.07.2008
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Neuwagenkauf: erhöhter Spritverbrauch
Verbraucht ein Neufahrzeug bedeutend mehr Treibstoff, als vom Hersteller in seiner Verbrauchsprognose angegeben wird, kann darin ein erheblicher Fahrzeugmangel liegen, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt.
Allerdings ist dem Autohersteller nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch eines Neuwagens von 10 Prozent einzuräumen. Einen unter dieser Grenze liegenden Mehrverbrauch muss der Käufer hinnehmen.
Urteil des BGH
VIII ZR 52/96
Handelsblatt vom 31.07.2000