Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Neuwagenkauf: kein Neuwagen bei veraltetem Modell
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist in der Regel nicht mehr “fabrikneu”, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird.
Der Käufer ist wegen dieses Mangels berechtigt, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verlangen.
Urteil des BGH vom 16.07.2003
VIII ZR 243/02
DAR 2003, 510
Urteil des BGH vom 16.07.2003