Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Neuwagenkauf nach fünfwöchiger Zulassung

Neuwagenkauf nach fünfwöchiger Zulassung

Ein Autofahrer kaufte einen Pkw, der davor gut fünf Wochen auf den Händler zugelassen war. Der Käufer behauptete, hiervon nichts gewußt zu haben und erklärte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung).

Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Käufer im Prinzip recht, indem es feststellte, daß ein Auto, das bereits mehrere Wochen auf den Händler zugelassen war, kein ‘fabrikneues Fahrzeug’ mehr ist. Durch die Vorzulassung hat der Käufer nämlich erhebliche Nachteile: So verkürzen sich die Fristen für die Gewährleistung sowie für die Hauptuntersuchung. Durch die Eintragung eines zweiten Halters wird der Wert des Fahrzeuges gemindert. Ferner entstehen Nachteile bei der Vollkaskoversicherung, da der Ersatz des Listenpreises auf zwei Jahre seit der Erstzulassung beschränkt ist. Danach wäre der Käufer berechtigt gewesen, den Kaufvertrag zu wandeln.

Gleichwohl ging er im Prozeß leer aus, da die Beweisaufnahme ergab, daß er auf den Umstand der Vorzulassung hingewiesen wurde und diese auch aus dem Fahrzeugbrief erkennbar war.

OLG Dresden; Az.: 8 U 1665/98

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€