Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Neuwagenkauf: Nutzungsvorteil bei Rückgabe
Bis zur Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen z. B. wegen erheblicher Mängel wird das Fahrzeug meist trotzdem eine Zeit lang genutzt. Auf den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat der Käufer sich daher den so genannten Nutzungsvorteil anrechnen zu lassen.
Bei einem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse (hier Audi A6 Quattro TDI 2,5) beträgt der Nutzungsvorteil 0,4 Prozent des Bruttokaufpreises pro angefangene 1000 Kilometer.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.03.2003