Neuwagenkauf: geringfügiger Mehrverbrauch ist hinzunehmen
Auch ein nur geringer Mehrverbrauch eines Neuwagens gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt des Herstellers kann einen Mangel darstellen. Ein Mehrverbrauch von lediglich 3,03 Prozent ist laut Landgericht Ravensburg aber jedenfalls bei einem ohnehin nicht besonders sparsamen Pkw (angegebener Durchschnittsverbrauch 9,9 Liter Super Plus auf 100 km) als unerheblich anzusehen. Der Käufer kann daher in diesem Fall weder den Kaufpreis mindern noch den Kaufvertrag rückgängig machen.
Urteile des LG Ravensburg vom 06.03.2007
2 O 297/06
DAR 2007, 525
Auch ein nur geringer Mehrverbrauch eines Neuwagens gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt des Herstellers kann einen Mangel darstellen. Ein Mehrverbrauch von lediglich 3,03 Prozent ist laut Landgericht Ravensburg aber jedenfalls bei einem ohnehin nicht besonders sparsamen Pkw (angegebener Durchschnittsverbrauch 9,9 Liter Super Plus auf 100 km) als unerheblich anzusehen. Der Käufer kann daher in diesem Fall weder den Kaufpreis mindern noch den Kaufvertrag rückgängig machen.
Urteile des LG Ravensburg vom 06.03.2007
2 O 297/06
DAR 2007, 525