Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Neuwagenkauf: Anfechtung bei nicht offenbartem Karosserieschaden
Bei einem fabrikneuen Fahrzeug kann der Käufer erwarten, einen unbeschädigten Wagen zu erhalten. Nur ganz unerhebliche Beschädigungen muss der Verkäufer nicht offenbaren. Ansonsten ist er verpflichtet, von sich aus auf Beschädigungen hinzuweisen.Bei einem Neuwagen mit einem Kaufpreis von 15.000 Euro ist eine mit einem Reparaturaufwand von 390 Euro gespachtelte und lackierte Delle an der linken hinteren Tür unaufgefordert zu offenbaren. Unterlässt der Verkäufer einen entsprechenden Hinweis, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Urteil des LG Gießen vom 11.11.2004
4 O 269/04
MDR 2005, 390