Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Neuwageneigenschaft trotz Tages- oder Kurzzulassung

Neuwageneigenschaft trotz Tages- oder Kurzzulassung

Der Bundesgerichtshof sieht einen als Neuwagen verkauften, unbenutzten Pkw dann noch als fabrikneu an, wenn dieser eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Der Kunde erwirbt auch in solchen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen. Daher steht dem Käufer kein Recht zu, den Kaufvertrag wegen der Kurzzulassung rückgängig zu machen.

Die kurzfristige Zulassung dient nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglicht es dem Autohändler, dem Käufer einen gegenüber dem Listenpreis erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Zwar verkürzt eine Kurzzulassung die Herstellergarantie und die Fristen im Rahmen einer Vollkaskoversicherung sowie für die vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung (TÜV) um wenige Tage. Dies ist für den Käufer aber nur von untergeordneter Bedeutung. Auch bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeugs ist wegen der Kurzzulassung erfahrungsgemäß nicht mit einer Erlösminderung zu rechnen.

Urteil des BGH vom 12.01.2005

VIII ZR 109/04

RdW Heft 3/2005, Seite V

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€