Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Autokauf: Neuwageneigenschaft nach Überführung „per Achse“
Haben Verkäufer und Käufer vereinbart, dass der erworbene fabrikneue Wagen „per Achse“, d. h. nicht mittels Transporter zum Käufer transportiert wird, verliert das Fahrzeug nicht dadurch seine Neuwageneigenschaft, dass der Tacho 100 km mehr als die kürzestmögliche Überführungsstrecke von 500 km aufweist und das Entstehen der Mehrkilometer vom Verkäufer nicht aufgeklärt werden kann.
Urteil des OLG Dresden vom 04.10.2006
8 U 1462/06
DAR 2007, 87
OLGR Dresden 2007, 48