Keine “Neuwageneigenschaft” bei Produktionseinstellung
Ein unbenutzter, aber vor längerer Zeit hergestellter Pkw ist jedenfalls dann kein „Neuwagen“ mehr, wenn mittlerweile ein wesentlich geändertes Modell auf dem Markt ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hält jedoch auch einen unbenutzten, aber 23 Monate alten Pkw nicht mehr für fabrikneu im Sinne eines Neuwagens, wenn die Fabrikation dieses Fahrzeugtyps kurze Zeit nach der Herstellung des verkauften Pkw eingestellt wurde, also kein Nachfolgemodell angeboten wird. In diesem Fall liegt ein wesentlicher Mangel vor, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 02.02.2007
15 U 71/06
Pressemitteilung des OLG Oldenburg