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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Neue Bundesländer: Erleichterte Investitionszulage

Neue Bundesländer: Erleichterte Investitionszulage

Zur Förderung der Handwerksbetriebe in den neuen Bundesländern führte der Gesetzgeber mit den Investitionszulagengesetzen 1993 eine erhöhte Zulage von 20 % ein. Diese Zulage wird Gewerbetreibenden bezahlt, wenn diese in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen sind.

Durch die Flut der Eintragungsanträge kam es bei den Handwerkskammern zu Bearbeitungszeiten von zum Teil mehr als einem Jahr, so dass diese Betriebe nicht in den Genuß der Zulage kamen. Angesichts der ungewöhnlich langen Antragsbearbeitungszeiten entschied der Bundesfinanzhof, dass die Zulage auch dann zu gewähren ist, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle bereits im Jahr der Vornahme der Investition beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wurde.

Pressemitteilung des BFH Nr. 4/97 vom 10.04.1997

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