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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Eigenschaftszusicherung bei Gebrauchtwagenversteigerung

Eigenschaftszusicherung bei Gebrauchtwagenversteigerung

Ein Mann erwarb im Rahmen einer Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Fahrzeugen einen VW Golf zum Preis von 4.200 DM. In der dazugehörigen Objektbeschreibung war eine Gesamtfahrleistung von 68.000 Kilometern angegeben. Später stellte sich heraus, daß mit dem Fahrzeug bereits 186.000 Kilometer gefahren wurden. Der Käufer verlangte eine Minderung des Kaufpreises von 1.500 DM. Demgegenüber berief sich das beklagte Bundesland auf die in der Versteigerungshalle ausgehängten Versteigerungsbedingungen, wo es hieß: ‘Die Kraftfahrzeuge werden unter Ausschluß jeder Gewährleistung versteigert. Wesentliche Sachmängel und Gesamtfahrleistung werden ohne Gewähr… bekanntgegeben…’.

Das Landgericht Dortmund sah in der Angabe der Gesamtfahrleistung die Zusicherung einer Eigenschaft des versteigerten Fahrzeuges. Ein Gewährleistungsausschluß für zugesicherte Eigenschaften ist nicht möglich. Daher hielt das Gericht die Versteigerungsbedingungen insoweit für unwirksam. Dem Käufer des Fahrzeuges stand ein Minderungsanspruch zu.

LG Dortmund vom 24.10.1996; Az.: 8 O 393/95

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