Gebrauchtwagenkauf und Eigenschaftszusicherung
Ein Gebrauchtwagenhändler bot in einer Anzeige einen 12 Jahre alten Wagen an, wobei ausdrücklich auf ‘optische Mängel’ hingewiesen wurde. Nach dem Kauf rügte der Käufer diverse technische Mängel.
Das OLG Koblenz stellte zunächst fest, daß Verschleiß-·und Abnutzungserscheinungen bei einem etwa 12 Jahre alten Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von ca. 130.000 nicht ohne weiteres als Mängel anzusehen sind.
Der Hinweis in der Anzeige, das Fahrzeug habe optische Mängel, bedeutete nach Auffassung der Richter nicht zugleich die umgekehrte Zusicherung, der PKW sei im übrigen technisch mangelfrei. Das Gericht wies die Klage des Gebrauchtwagenkäufers ab.
OLG Koblenz vom 09.02.1995; Az.:5 U 822/94