Urteil
01.07.2008
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Tankstellenbetreiber muss Lärmschutzmaßnahme dulden
Ein Bundesland kann aus Lärmschutzgründen eine Bundesstraße ohne Rücksicht auf eine dort gelegene Tankstelle für den Schwerverkehr sperren. Das Verwaltungsgericht Kassel gab dem Lärmschutz der Anwohner Vorrang vor den Geschäftsinteressen des Tankstellenbetreibers.Beschluss des VG Kassel vom 27.09.2005
2 G 1215/05 (nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des VG Kassel