Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Mithaftung der Bank bei enger Bindung an Immobilienfonds

Mithaftung der Bank bei enger Bindung an Immobilienfonds

Arbeitet eine Bank eng mit dem Anbieter eines Immobilienfonds zusammen oder wurde die Kapitalbeteiligung von der Bank gar initiiert, haftet diese einem Anleger für Falschangaben im Prospekt. Verliert der Kunde durch die Fondsanlage sein Geld, ist er nicht zur Rückzahlung des von der Bank zur Finanzierung des Anlagegeschäfts gewährten Kredits verpflichtet.

Urteil des LG Mainz

6 O 242/04

Wirtschaftswoche Heft 40/2005, Seite 140

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