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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Mithaftung bei leichtsinniger Kapitalanlage

Mithaftung bei leichtsinniger Kapitalanlage

Die Gerichte sehen sich derzeit geradezu einer Klagewelle von Kapitalanlegern gegenüber Banken und Anlageberatern ausgesetzt. Da an die Aufklärungs- und Hinweispflichten hohe Anforderungen gestellt werden, sind die Erfolgsaussichten der Verbraucher in vielen Fällen nicht schlecht.Der Bundesgerichtshof bremst in einer aktuellen Entscheidung die Erwartungshaltung der Kläger allerdings nicht unerheblich. Wer sein Geld allzu blauäugig Dritten anvertraut und auch offensichtliche Widersprüchlichkeiten nicht aufklärt, muss sich ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein dubioser Anlageagent das Geld unterschlägt. Die Karlsruher Richter gingen von einer Anspruchsminderung von 40 Prozent aus.

Urteil des BGH vom 10.02.2005

III ZR 258/04

Pressemitteilung des BGH

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