Urteil
01.07.2008
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Markenrecht ist von Mode unabhängig
Der markenrechtliche Schutz eines als zeitlos anzusehenden Handtaschenmodells, das über Jahrzehnte hinweg auf dem Markt ist, wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, dass Formen dieses Stils vor etwa 10-20 Jahren modisch waren. Gilt das Modell der Luxushandtasche alsbesonderes Prestigeobjekt, so stellt eine ungleich preiswertere Nachahmung eine unlautere unangemessene Ausnutzung seiner Wertschätzung dar, die gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Urteil des OLG Köln vom 28.04.2006
6 U 121/05
Pressemitteilung des OLG Köln