Urteil
01.07.2008
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Warenzeichen – keine Abschreibung möglich
Ein Unternehmen erwarb mehrere in- und ausländische Warenzeichen, die es in der Folgezeit steuerlich aktivierte und in unterschiedlicher Höhe je nach Nutzungsdauer linear abschrieb.
Entgeltlich erworbene Warenzeichen sind immaterielle Wirtschaftsgüter und als solche bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu erfassen. Der Bundesfinanzhof begründete diese Entscheidung im wesentlichen damit, es sei nicht ersichtlich, dass sich der Wert von Warenzeichen innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer verbraucht. Eine planmäßige Abschreibung sei daher nicht gerechtfertigt.
Beschluß des BFH vom 04.09.1996
II B 135/95
RdW 1997, 146