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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Internetadresse: Verstoß gegen Markenrecht

Internetadresse: Verstoß gegen Markenrecht

Der Datenverkehr im Internet setzt voraus, daß jede Internetadresse (Domain) nur einmal vergeben wird. Dies nutzte ein Darmstädter Detektiv aus und ließ sich bei der zuständigen Vergabestelle gleich 192 Namen bekannter Unternehmen wie Lada, Honda, Atari, Hilton und Citroen reservieren. Für die ‘Freigabe” der Domainnamen verlangte er von den Unternehmen stattliche Geldbeträge.

Die Firma Citroen war nicht bereit, das von ihr geforderte Entgelt von 4.000 DM für die Verwendung des Namens Citroen zu zahlen und klagte. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte es dem Detektiv in einem Eilverfahren, einen Markennamen wie z.B. Citroen als Internetadresse zu verwenden, zumal der Markenname Citroen seit 1922 als eingetragenes Warenzeichen geschützt ist. Diese Entscheidung wird daher zumindest in Deutschland dubiosen Domainhändlern das Wasser abgraben.

Hinweis: Die deutsche Vergabestelle für Internetnamen hat die Reservierungspraxis kürzlich ganz erheblich eingeschränkt.

Beschluß des LG Frankfurt am Main vom 07.01.1997
2/6 O 711/96

MDR Heft 4/97, R 29

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