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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Maklerprovision für Unternehmensverkauf: Unternehmensschulden gehören nicht zum Kaufpreis

Maklerprovision für Unternehmensverkauf: Unternehmensschulden gehören nicht zum Kaufpreis

Ein Unternehmensberater vermittelte den Verkauf einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe seiner Provision sollte sich nach dem Verkaufspreis richten.

Der Verkauf kam zustande. Der Kaufpreis wurde gezahlt. Außerdem übernahm der Erwerber die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Der Makler meinte daher, seine Provision sei aus dem Kaufpreis und dem Wert der übernommenen Geschäftsverbindlichkeiten zu errechnen.

Demgegenüber nahm der BGH an, dass die vom Käufer übernommenen Unternehmensschulden nicht zum Kaufpreis gehören. Dieser bezeichnete vielmehr den Verkaufswert des Unternehmens, der seinerseits von der Differenz der in der Bilanz ausgewiesenen Aktiva und Passiva bestimmt wird.

Die Unternehmensberatungsgesellschaft verlor den Prozess im Übrigen auch deshalb, weil der Vertrag von ihr vorformuliert wurde und daher etwaige Unklarheiten zu ihren Lasten gingen.

Urteil des BGH vom 15.03.1995
XI ZR 25/94

MDR 1996, 137

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