Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Löschung einer Schufa-Eintragung

Löschung einer Schufa-Eintragung

Ein privater Bankkunde hatte sein Girokonto überzogen. Nachdem er den Sollstand des Kontos nach zwei Mahnungen nicht ausgeglichen hatte, kündigte die Bank die Auflösung des Kontos an. Einige Zeit später bat der Kunde selbst um Auflösung des Kontos. In einem weiteren Schreiben forderte ihn das Geldinstitut auf, den Saldo von 349 DM auszugleichen. Als auch daraufhin keine Zahlung erfolgte, kündigte die Bank wie angedroht das Konto. Ohne weitere Prüfung meldete das Geldinstitut der Kreditschutzorganisation Schufa die Kündigung des Girokontos. Dort erfolgte eine entsprechende Eintragung. In der Folgezeit berief sich der Kunde darauf, das Aufforderungsschreiben, in dem die Bank mahnte, die Kontoüberziehung auszugleichen, nicht erhalten zu haben. Die Bank teilte daraufhin der Schufa mit, dass der Vorgang erledigt sei. Daraufhin wurde dort ein ‘Erledigt-Vermerk’ eingetragen. Damit gab sich der Bankkunde jedoch nicht zufrieden und verlangte im Klagewege den Widerruf und die Löschung der gesamten Eintragung.

Die zwischen der Bank und dem Kunden vereinbarte ‘Schufa-Klausel’ enthielt die Einschränkung, dass die Meldung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der Schufa oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Eine derartige Interessenabwägung vermisste das Landgericht Karlsruhe hier und verurteilte das Kreditinstitut zum Widerruf der Eintragung. Allein die Tatsache, dass der Kunde dem Aufforderungsschreiben nicht fristgerecht nachgekommen war, rechtfertigte den Umständen nach noch nicht die Eintragung ohne weitere Prüfung. Dies galt insbesondere deswegen, weil die Bank das Aufforderungsschreiben mit einem einfachen Brief übersandt hatte und den tatsächlichen Zugang schliesslich nicht beweisen konnte.

Urteil des LG Karlsruhe vom 15.08.1997
9 S 145/97

RdW 1998, 83

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€