Urteil
01.07.2008
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Lebenspartnerin ist keine Haushaltshilfe
Aufwendungen für eine Lebenspartnerin, die zusammen mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und den Haushalt führt, können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als Kosten für eine kindbedingt eingesetzte Haushaltsgehilfin geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 06.11.1997; III R 27/91