Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine steuerliche Zusammenveranlagung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern

Keine steuerliche Zusammenveranlagung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern

Eine steuerliche Zusammenveranlagung kommt nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur für Ehegatten in Betracht. Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können somit nicht unter Ausnutzung des Splittingtarifs zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.Der Bundesfinanzhof begründet diese Grundsatzentscheidung damit, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, die Ehe im Vergleich zu anderen Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Daher verstößt es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn auf die Anwendbarkeit des Splittingtarifs bei Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bewusst verzichtet wird.

Urteil des BFH vom 26.01.2006

III R 51/05

NWB 2006, 1280

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€