Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kündigung eines Franchisevertrages nur aus wichtigen Grund
Stellt ein Franchisegeber im Rahmen eines Transport- und Distributionssystems im Kühlverkehr als Reaktion auf Vertragsverletzungen des Franchisenehmers lediglich in Aussicht, vertragliche Nebenleistungen nicht mehr zu erbringen, kann der Franchisenehmer darauf allein die sofortige Beendigung des Dauerschuldverhältnisses, das infolge vorangegangener Parteivereinbarung ohnehin in circa 10 Wochen beendet werden sollte, nicht stützen.
Urteil des BGH vom 17.12.1998
I ZR 106/96
Betriebs-Berater 1999, 974