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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kosten für Verwandtenbesuche

Kosten für Verwandtenbesuche

Gehen die Besuche bei kranken Eltern oder nahen Angehörigen über das übliche Maß – das sind jährlich 30 Besuche – hinaus, können alle weiteren Fahrten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Kann durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, dass die regelmäßigen Besuche den Genesungsprozess des Familienangehörigen spürbar fördern, können alle Fahrten (52 Pfennig pro Kilometer) abgesetzt werden. Je nach Einkommenshöhe muss sich der Steuerzahler jedoch einen zumutbaren Eigenbetrag von 1 bis 7 % seiner Einkünfte abziehen lassen.

Urteil des FG Düsseldorf
8 K 5666/94

DM Heft 4/96, Seite 147

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