Kosten für Pkw-Zulassung
Anlässlich des Kaufs eines Pkws beauftragte der Käufer den Fahrzeughändler, das erworbene Fahrzeug zum Strassenverkehr zuzulassen. über die Kosten wurde nicht gesprochen. Als der Händler hierfür 224,92 DM in Rechnung stellte, verweigerte der Käufer die Zahlung mit der Begründung, er sei davon ausgegangen, dass die Pkw-Zulassung eine kostenfreie Nebenpflicht des Verkäufers darstelle.
Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Fahrzeughändler die geltend gemachten Kosten zu. Bei der übernahme der Pkw-Zulassung auf Wunsch des Kunden handelte es sich mangels anderweitiger Vereinbarung nicht um eine kaufvertraglich geschuldete Nebenverpflichtung, die kostenfrei zu erfüllen war. Derartige Leistungen werden im Kfz-Gewerbe üblicherweise gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren insoweit ausdrücklich etwas anderes. Da der Händler weder ausdrücklich noch durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hatte, er würde die Kfz-Zulassung unentgeltlich durchführen, musste der Käufer die hierfür angefallenen Kosten tragen.
Urteil des OLG Hamm vom 03.06.1998
13 U 201/97
OLG Report Hamm 1998, 222
DAR 1998, 354