Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Aufwendungen für Busführerschein als vorweggenommene Werbungskosten

Aufwendungen für Busführerschein als vorweggenommene Werbungskosten

Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung einer späteren beruflichen Tätigkeit stehen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erkannte Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb des Busführerscheins in vollem Umfang als vorweggenommene Werbungskosten an, da im Gegensatz zu den Kosten für den Pkw-Führerschein Aufwendungen für einen Führerschein zur Personenbeförderung in der Regel nicht der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, sondern ganz überwiegend beruflichen Zwecken dienen. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29.08.2006 14 K 46/06 Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€