Aufwendungen für Seminare als Werbungskosten
Ein Industriekaufmann nahm an zwei psychologischen Seminaren teil, die Grundbegriffe der angewandten Psychologie vermittelten. Themen der Seminare waren unter anderem Vorträge und übungen zu Aspekten der Selbstverantwortung, vertrauliche Beziehungen, Selbstrespekt und Selbstwert.
Der BFH meinte dazu, dass diese Aufwendungen steuerlich nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Die psychologischen Seminare seien nicht beruflich veranlasst gewesen, sondern dienten vielmehr der privaten Lebensführung. Weiterbildungsseminare seien nur dann als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn diese auf den konkreten Beruf zugeschnittene Kenntnisse vermitteln. Daran fehle es hier.
Der Industriekaufmann konnte somit die Kosten für die Seminare steuerlich nicht geltend machen.
Urteil des BGH vom 06.03.1995
VI R 76/94
NJW 1995, 2438