Urteil
01.07.2008
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Kosten für Nachbestellung eines Inspektionsheftes
Bittet ein Autokäufer wegen Verlustes des Inspektionsheftes seinen Händler um eine Neuausstellung und Nachtragung der durchgeführten Inspektionen, so handelt es sich im Zweifel nicht um eine unentgeltliche Serviceleistung. Der Kfz-Händler kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
Urteil des AG Aachen vom 27.06.2003