Urteil
01.07.2008
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Kosten für Baumaßnahme keine außergewöhnlichen Belastungen
Lässt ein Hauseigentümer bauliche Maßnahmen an seinem Wohnhaus (hier Kanalreparaturen) durchführen, kann er die Kosten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinn von § 33 EStG geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründet dies damit, dass Lässt ein Hauseigentümer bauliche Maßnahmen an seinem Wohnhaus (hier Kanalreparaturen) durchführen, der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen einen adäquaten Gegenwert erhält, so dass es letztlich an einer Belastung fehlt.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29.03.2006
3 K 2264/03
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz