Urteil
01.07.2008
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Kontoauszug ersetzt nicht Spendenquittung
Eine Spende kann nur bei Vorlage einer entsprechenden Spendenquittung des Empfängers anerkannt werden. Die Vorlage eines Kontoauszuges reicht daher nicht aus.
Beschluss des Hessischen FG vom 21.09.2006
3 V 3462/05
Pressemitteilung des Hessischen FG