Klausel im Fitnessstudio-Vertrag
Fitnessstudios haben ein Interesse, ihre Kunden langfristig an sich zu binden und von diesen regelmäßige Zahlungen zu erhalten. Daher enthalten die verwendeten Verträge in aller Regel die Klausel ‚der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtung nicht nutzt‘.
In einer wichtigen Entscheidung erklärte der Bundesgerichtshof derartige Klauseln für unwirksam. Auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Studiobetreibers kann nicht hingenommen werden, dass der Kunde gezwungen wird, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, wenn er das Studio aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht nutzen kann. Eine solche Klausel würde den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen.
Urteil des BGH
XII ZR 55/95
NJW Heft 50/96, Seite XLII