Verlängerung eines Fitnessstudiovertrages nach Ruhen wegen Schwangerschaft
Die allgemeinen Vertragsbedingungen eines Fitnessstudiovertrages sahen die Möglichkeit des Ruhens des Vertrages unter anderem bei Schwangerschaft einer Kundin vor. Dementsprechend räumte der Betreiber des Studios einer schwangeren Kundin eine fünfmonatige, beitragsfreie Ruhezeit ein. Nach Ablauf der Ruhezeit berief sich das Fitnessstudio auf eine Vertragsklausel, wonach sich die Mitgliedschaft um die Ruhezeit verlängert.
Das Amtsgericht Itzehoe erklärt die Klausel jedoch für unwirksam, da sie für den Kunden überraschend sei. Die Kundin musste daher die Verlängerung ihrer Mitgliedschaft um weitere fünf Monate nicht hinnehmen.
AG Itzehoe vom 26.11.1999; Az.: 56 C 1402/99